I. Allgemeines
- Die Tennisplätze des TC Weiß-Blau Fideliopark stehen allen aktiven Mitgliedern zur Sportausübung zur Verfügung soweit sie ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt haben.
Für die Vermietung an Gastspieler gelten die Regeln des Abschnitts V. - Das Betreten und Benutzen der Tennisplätze sowie der Nebenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vorstand des TC Weiß-Blau Fideliopark lehnt jede über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Haftung ab.
- Die Clubmitglieder sind im Rahmen der über den Bayerischen Landessportverband bestehenden Sammelversicherung gegen Unfall versichert.
II. Spielbetrieb
- Auf den Tennisplätzen darf nur in Tennisbekleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden.
- Die Plätze und das Zubehör sind sorgfältig und schonend zu behandeln. Schäden sind dem Platzwart zu melden.
- Über die Bespielbarkeit aller Plätze entscheidet der Platz- bzw. Anlagenwart. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
- Die Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde. Die jeweilige Spielzeit beträgt 55 Minuten. Anschließend haben die Spieler die Plätze selbst abzuziehen und ggf. zu spritzen.
III. Vorbelegung für die Hauptspielzeit
- Als Hauptspielzeit gelten folgende Zeiten:
Montag bis Donnerstag ab 16.00 Uhr, Freitag ab 13:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag ab 8:00 Uhr - Die Plätze können nur von aktiven Vollmitgliedern sowie von Mitgliedern mit ermäßigtem Beitrag
(Ehe- und Lebenspartner von Vollmitgliedern, Studenten) vorbelegt werden, nicht jedoch von Kindern und Jugendlichen mit Jugend-Beitrag. - Jedes Mitglied kann während der Hauptspielzeit pro Kalenderwoche einen Platz reservieren. Die Vorbelegung erfolgt durch handschriftliche Eintragung des Nachnamens und der Mitgliedsnummer in das Vorbelegungsbuch. Für die folgende Kalenderwoche frühestens ab Montag 12:00 Uhr. Späteste Eintragung ist der Tag vor dem Spieltag.
- Jedes Mitglied kann eine Spielstunde für sich selbst und ein weiteres Mitglied reservieren.
- Der Anspruch auf einen vorbelegten Platz erlischt nach dem Beginn der Spielstunde.
IV. Vorbelegung für die übrige Zeit (Nebenspielzeit)
- In der Nebenspielzeit (Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr, Freitag bis 13:00 Uhr, ausgenommen Feiertage) kann für den nächsten Tag eine Spielstunde durch Eintragen des Namens und der Mitgliedsnummer in den Platzbelegungsplan vorbelegt werden. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche. Späteste Eintragung ist der Tag vor dem Spieltag.
- Der Anspruch auf einen vorbelegten Platz erlischt nach Beginn der Spielstunde. Der vorbelegte Platz ist nicht auf andere Spieler übertragbar.
V. Gastspieler
- Gäste und passive Mitglieder dürfen grundsätzlich nur mit aktiven Clubmitgliedern spielen, die einen Platz vorbelegt haben bzw. wenn Plätze frei sind.
- Vor dem Spielbeginn mit einem Gast sind stets die Gästemarken zu kleben.
- Spielt ein aktives Mitglied mit einem oder mehreren Gästen bzw. passiven Mitgliedern, so ist
pro Platz und Spielstunde eine Gästemarke im Wert von 5,00 € zu kleben. - Gäste und passive Mitglieder können pro Jahr nur 10 mal auf unserer Anlage spielen. Für
Trainerstunden von passiven Mitgliedern gilt diese Regelung nicht. - Die Gästemarken werden insbesondere durch den Platzwart und Anlagenwart (in
Ausnahmefällen durch alle Vorstandsmitglieder) verkauft. - Der TC Weiß-Blau Fideliopark weist alle Gastspieler darauf hin, dass sie trotz Zahlung der Wertmarke auf der gesamten Tennisanlage
NICHT
haftpflicht- und unfallversichert sind.
Der TC Weiß-Blau Fideliopark kann für eventuelle Schäden keine Haftung übernehmen.
VI. Platztafel und Warteliste
- Vor dem Clubhaus ist die Platztafel angebracht. Für jedes Clubmitglied ist ein Namensschild vorhanden. Wenn nicht gespielt wird, hängen die Namensschilder, nach Mitgliedsnummern geordnet, neben der Platztafel.
- Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Beginn einer Spielstunde sein Namensschild in das betreffende Feld der Platztafel einzuhängen. Wird ein Doppel gespielt, sind die Namensschilder aller vier Spieler einzuhängen. Gastspieler hängen ein „Gastschild“ ein. Die Schilder dürfen erst nach Beendigung der Stunde wieder abgenommen werden.
- Am unteren Rand der Tafel befinden sich zwei mit »W« (Warteliste) bezeichnete Reihen. Mitglieder, die ihre Namensschilder dort einhängen, können am Spieltag freie bzw. frei werdende Plätze entsprechend der Reihenfolge der eingehängten Schilder belegen. Dies gilt sowohl für die Haupt- als auch für die Nebenspielzeit. Berechtigt hierzu sind alle aktiven Mitglieder einschließlich Kinder und Jugendliche.
- Jeder Spieler darf sein Namensschild nur selbst in die Warteliste hängen.
- Der Anspruch auf Berücksichtigung in der Warteliste erlischt, wenn das Mitglied die Tennisanlage verlässt.
- Über vorbelegte und nicht in Anspruch genommene Plätze darf erst nach Beginn der Spielstunde verfügt werden. Wer nach der Reihenfolge in der Warteliste einen freien Platz erhält, jedoch von seinem Spielrecht keinen Gebrauch macht, muss sein Namensschild entweder von der Warteliste entfernen oder kann sein Schild so einhängen, dass er in der nächsten Stunde an 1. Stelle der Wartenden steht.
- Nach Beendigung der Spielstunde können Namensschilder erneut in die Warteliste gehängt werden.
- Die Plätze 1, 2, 3 und 5 (sofern nicht durch den Trainer belegt) sind in der Hauptspielzeit nur über die Warteliste bespielbar. Platz 4, 6 und 7 können in der Hauptspielzeit vorbelegt werden, soweit kein Mannschaftstraining stattfindet.
Herrscht großer Andrang, sind vorzugsweise Doppel zu spielen.
VII. Schlussbemerkungen
- Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann der Vorstand einen Verweis aussprechen oder ein befristetes Spielverbot verhängen.
- Anregungen und Beschwerden bezüglich der Spiel- und Platzordnung sind unmittelbar an den Vorstand zu richten.
München, April 2014
Der Vorstand
Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz:
Die Mitgliederdaten werden in der Vereins-EDV erfasst und verwaltet.
Der TC Weiß-Blau Fideliopark bedankt sich bei der Stadt München für die Förderung des Vereins.
Modifizierung der Spiel- und Platzordnung auf Grund der Vorgaben der Bayrischen Staatsregierung